Vorbemerkung
Die Bosien Medien GbR (im Folgenden BMGbR) widmet sich der Erfüllung der Aufträge ihrer Auftraggeber, sei es ein Dienstleistungs- oder Beratungsauftrag, stets mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen der Auftraggeber. Die Tätigkeit der BMGbR erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen, der gesetzlichen Bestimmungen für Mediendienstleistung, sowie der allgemeinen Grundsätze und Gebräuche des Berufsstandes der Freien Berufe, denen sich die BMGbR verpflichtet.
1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der BMGbR und dem Auftraggeber, einschließlich aller weiteren Geschäfte, die aufgrund schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder mündlicher Anfragen des Auftraggebers zustande kommen, soweit keine individuell ausgehandelten Vereinbarungen getroffen werden. Der Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen widerspricht die BMGbR ausdrücklich.
1.2 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit der BMGbR umfasst die Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich Film und Design sowie allen zusätzlich vereinbarten Dienstleistungen im Dienstleistungsbereich Medien.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, gehört eine Beratung des Auftraggebers nicht zu den Aufgaben der BMGbR und obliegt der BMGbR anhand des Umfangs eine Beratung in Rechnung zu stellen.
1.3 Angaben und Unterlagen externer Dienstleister
Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beruhen sämtliche Angaben und Unterlagen über Angebote, Dienstleistungen und Zusatzleistungen externer Dienstleister auf Informationen und Auskünften dieser Dienstleister. Die BMGbR ist bemüht, aber nicht verpflichtet, diese Angaben und Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eine Haftung hierfür sowie für die Bonität eines externen Dienstleisters übernimmt die BMGbR nicht.
1.4 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die BMGbR ist berechtigt, die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen aus gerechtfertigten Gründen, wie Gesetzesänderungen oder Dienstleistungsgegebenheiten, in einem angemessenen Zeitraum zu ändern. Allen Bestandskunden werden die Änderungen per Mail zugesendet und haben innerhalb der, mit der Änderung einher gehenden, gesetzten Frist Widerspruchsrecht.
2. Vertragliche Bestimmungen
2.1 Verbindlichkeiten
Sofern nicht anders geregelt, sind Angebote und telefonische Auskünfte von MBGbR unverbindlich. Maßgeblich sind jeweils die individuelle Angebote und erst nach Vertragsschluss verbindlich.
2.2 Vergütung von Dienstleistungen
Jede Dienstleistung ist für jeden Auftraggeber individuell angepasst. Preise und Leistungen auf der Internetseite sind repräsentativ und gelten nicht als festgelegt. Alle zwischen dem Auftraggeber und der BMGbR vereinbarten Kosten werden im Vertrag mitgelieferten Angebot aufgeführt und sind mit Vertragsschluss bindend. Abweichungen oder Änderungen sind gemäß der vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.
2.3 Zahlungen, Fristen und Mahnungen
Die BMGbR behält sich vor, eine grundlegende Zahlungsabhandlung für jeden Auftrag zu erstellen. Diese Abhandlung beinhaltet eine Aufteilung des festgelegten Betrags in zwei Raten. Dabei ist die erste Rate zu Vertragsschluss zu begleichen, die zweite Rate erfolgt nach Abgabe des Produkts und der damit verbundenen Zusendung der Abschlussrechnung. Etwaige zusätzlich entstandenen Kosten werden in der Abschlussrechnung aufgeführt und sind ebenfalls zu entrichten. Für die erste Rate bei Vertragsschluss behält sich die BMGbR vor, eine Zahlungsfrist von 14 Werktagen ab Ausstellung des Anzahlungsbelegs anzusetzen. Die Frist zur Zahlung der offenen Posten der Abschlussrechnung beläuft sich auf 14 Tage. Alle Zahlungsfristen und Daten sind in der Rechnung festgehalten. Jegliche Sonderzahlungen oder Fristen sind vor Vertragsschluss auszuhandeln und in den Vertrag mit aufzunehmen. Aufträge, die auf Wunsch des Auftraggebers nicht den hier genannten Konditionen entsprechen sollen, müssen individuell ausgehandelt und schriftlich festgehalten werden.
Werden Zahlungen nicht fristgerecht getilgt, erhebt die BMGbR eine erstmalige Mahnung als Zahlungserinnerung mit einer pauschalen Gebühr der Bearbeitungs- und Mahngebühren in Höhe von 25,-€. Bei fehlender Begleichung der offenen Posten, erhebt die BMGbR eine weitere letzte Mahnung mit einer weiteren Gebühr von 50,-€. Für jede Mahnung gilt eine Zahlungsfrist von 14 Werktagen und ist in jeder Mahnung mit entsprechend angegebenem Datum vermerkt. Sollte auch dieser Mahnung nicht nachgekommen werden, reicht die BMGbR den Fall an ein Inkasso Service weiter. Alle weiteren Kosten sind dann mit dem Inkasso Service zu klären.
Bei Aufträgen mit Freelancer Tätigkeiten werden alle Kosten und Honorare nach erbrachter Leistung der geforderten Dienstleistung in Rechnung gestellt. Fristen und Mahnungen werden hier über die BMgbR abgehandelt und somit mit vorher genannten Bedingungen gehandhabt.
2.4 Nutzung und Veröffentlichung
Die Dienstleistungen der MBGbR sind so kalkuliert, dass die Produkte als Referenzzwecke uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Falls dies nicht gewünscht ist, muss dies vor dem Vertragsbeginn mitgeteilt werden. Das Angebot wird entsprechend mit einem Aufpreis von 20% erhöht.
2.5 Widerrufsrecht
Bevor es zwischen dem Auftraggeber und der BMGbR zum Vertragsschluss kommt, besteht die Möglichkeit für den Auftraggeber, diesen Vertragsschluss zu widerrufen. Die Frist des Widerrufs hängt vom Angebot der geforderten Dienstleistung ab und ist im Vertrag festgehalten.
2.6 Kündingungsfrist
Sollte dem Auftraggeber ein Vertrag mit Laufzeit vorliegen, so verlängert sich der Vertrag automatisch. Um einen Laufzeitvertrag fristgerecht zu kündigen, ist der Auftraggeber verpflichtet seine formlose Kündigung bis 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich an die BMGbR zu senden. Dies ist über den Postweg, per Email oder Kontaktformular auf der Internetseite möglich. Eine Kündigung nach Ablauf der 30 Tage Frist gilt als ungültig.
2.7 Sonderkündingungsfrist
Sollte dem Auftraggeber ein Vertrag vorliegen, dessen Beginn innerhalb der Kündigungsfrist von 30 Tagen liegt, wird dem Auftraggeber eine Verkürzung der Frist zugestanden und ist gebunden an die individuell vereinbarten vertraglichen Einigungen. Die BMGbR verpflichtet sich dazu, ein Vertragschluss zu ermöglichen, der mindestens 7 Tage Sonderkündigungsfrist gewährleistet, sofern der gegebene Auftrag im entsprechend möglichen Zeitraum gegeben werden. Kürzere Fristen sind vorab explizit zu vereinbaren und im Vertag festzuhalten. Kündigungsform und -ablauf der Frist gelten wie unter 2.6.
2.8 Vertraulichkeit
Sämtliche Angebote, Verträge und sonstigen Informationen der BMGbR an den Auftraggeber sind von diesem vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder im Original noch ihrem Inhalt nach zugänglich gemacht werden. Kommt infolge eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehende Vertraulichkeitsvereinbarung ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der BMGbR Schadenersatz in Höhe von 50% des Angebotspreises zu zahlen.